4.3.1.2. Aufgrund der vorerwähnten, glaubwürdigen Aussagen der Geschädigten und der von dieser beigebrachten Rechnungen (vgl. Einvernahme Geschädigte vom 20. März 2023 [Beilage 4 zum Haftantrag]) erscheint wahrscheinlich, dass sich zumindest ein Teil der weiteren von der Geschädigten als gestohlen bzw. veruntreut gemeldeten Gegenstände (1x Steuerventil komplett zu Verputzmaschine im Wert von Fr. 850.00, 2x Jet Spritzgerät 600mm mit PM Alu im Wert von je Fr. 832.50 sowie diverse Kleinmaterialien gemäss Rechnung H. Nr. aaa im Wert von Fr. 794.65 [vgl.