"Wo befand sich das von Ihnen als Deliktsgut bezeichnete Material, als es entwendet wurde?" Antwort: "Auf der Baustelle in Q.") und des Beschwerdeführers (Eröffnung Festnahme vom 10. August 2023 [Beilage 11 zum Haftantrag] Frage 14: "Putzmaschine, Kompressor und Schläuche waren schon alle dort.", Frage 24, 28, 29), dass zumindest eine Verputzmaschine, ein Kompressor und Baumaterialien (Innenputz, Grundputz, Weissputz) sich auf der Baustelle in Q. befunden haben, als der Beschwerdeführer dort für die Geschädigte tätig war.