So erwähnte er etwa Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er bei Konsum von Kokain eine deutliche Besserung seiner kognitiven Kompetenzen in Bezug auf Aufmerksamkeit erlebe, weshalb "zu diskutieren" sei, ob der Kokainkonsum teilweise als subjektiv empfundene Selbstmedikation zu interpretieren sei (S. 15). An anderer Stelle führte der psychiatrische Gutachter ähnlich aus, dass es – wenn die eigene Steuerung nicht mehr möglich sei – ein typisches Verhalten sei, (wie der Beschwerdeführer) zunächst Kokain und dann Benzodiazepine einzunehmen (S. 21).