Bei erneuter Einnahme der besagten Substanzen sei von einer unmittelbaren und erhöhten Wahrscheinlichkeit erneuter Delinquenz auszugehen. Weil sich der Beschwerdeführer bisher an Auflagen gehalten habe, bestehe eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass trotz der dissozialen Strukturen "dies" aufrechterhalten werde. Eine Alternative bestehe nicht. Bei erneutem Kontakt mit B. bestehe eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit von erneuter Delinquenz (S. 26). -9-