- Fachärztliche Behandlung der Aufmerksamkeitsstörung mittels Psychopharmakotherapie - Mindestens wöchentliche fachärztliche oder fachpsychologische Behandlung der Sucht- und Impulskontrollproblematik sowie der Aufmerksamkeitsstörung - Absolute Abstinenz "mit dem dauerhaften Gefühl einer unmittelbaren Überwachung" bezüglich Alkohol, Kokain, Benzodiazepinen und anderen psychotropen Substanzen - Absolutes und mittels Electronic monitoring überwachtes Kontaktverbot zu B.