Zur Verringerung der Gefahr weiterer Gewalttaten sei eine absolute Abstinenz indiziert. Diesbezüglich bestehe eine bis anhin noch nicht genutzte "therapeutische Möglichkeit". Weil sich der Beschwerdeführer (nur) unter strikter Kontrolle an Absprachen und Strukturen zu halten scheine, sei eine strikte Kontrolle erforderlich. Idealerweise müsste sich der Beschwerdeführer "jederzeit kontrolliert" fühlen (S. 25).