3.4. Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte beim Beschwerdeführer einen schädlichen Gebrauch von Kokain (ICD-10: F14.1; S. 13) und eine Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität (ICD-10: F98.8; S. 15). Bei der Aufmerksamkeitsstörung handle es sich um eine Erkrankung, die spezifisch mit einer höheren Problematik bezüglich Impulskontrolle einhergehe (S. 19). Eine fachärztliche Abklärung psychopharmakologischer Behandlungsoptionen sei indiziert. Weil "hier" bei gleichzeitiger Zufuhr von Kokain -8-