Die vorgeschlagene Abstinenzkontrolle erscheine aufwändig und kaum praktikabel. Im psychiatrischen Gutachten sei ausgeführt worden, dass bei erneuter Einnahme von Alkohol, Kokain, Benzodiazepinen oder anderen psychotropen Substanzen eine unmittelbare und erhöhte Wahrscheinlichkeit von erneuter Delinquenz bestehe. Ein ein- -6- ziger "Rückfall" könne somit bereits schwerwiegende Folgen insbesondere für B. haben. Die im psychiatrischen Gutachten vorgeschlagenen "Prädiktoren" seien deshalb nicht ausreichend, um die Wiederholungsund Ausführungsgefahr zu bannen (angefochtene Verfügung E. 7).