3.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte mit Beschwerdeantwort vom 28. August 2023 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -4- 3.4. Der Beschwerdeführer erstattete am 4. September 2023 eine Stellungnahme. An den gestellten Anträgen hielt er fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: