c) der Beschuldigte wird verpflichtet, sich durch einen Facharzt / eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder eidgenössisch zertifizierten Psychotherapeuten / Psychotherapeutin wöchentlich bezüglich der Suchtproblematik und der Impulsproblematik sowie ADS zu behandeln; d) dem Beschuldigten wird verboten, mit B. auf irgendeine Weise in Kontakt zu treten oder sich ihr bewusst näher als 100 m zu nähern;