a) Der Beschuldigte wird verpflichtet, vollkommen abstinent von Alkohol und Betäubungsmitteln zu leben und die Abstinenz regelmässig auf Aufforderung nachzuweisen. Der Nachweis ist im Rahmen eines Call- Back-Verfahrens zu erbringen und hat durch Atemluft- und Hautwischtests, mindestens zwei Mal wöchentlich, zu erfolgen; b) der Beschuldigte wird verpflichtet, sich durch einen Facharzt / eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie einer Psychopharmakatherapie des ADS zu unterziehen;