1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf versuchte schwere Körperverletzung, ev. einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand. Er soll am 30. Juni 2023 seiner ehemaligen Freundin B. im Rahmen einer Auseinandersetzung beim Bahnhof C. mit einem Messer eine 5 cm lange, bis ins Subkutangewebe reichende und eine bleibende Narbe hinterlassende Schnittverletzung im rechten Wangenbereich zugefügt haben. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau liess den Beschwerdeführer deswegen gleichentags festnehmen.