So steht unter anderem der Vorwurf im Raum, der Sohn der Beschuldigten habe mit Kenntnis der Beschwerdeführerin über die ihr gehörende Firma "G._____ AG" mit von der Beschuldigten veruntreuten Geldern eine Immobilie erworben und ohne Vollmacht Zahlungen für Renovationsarbeiten an besagter Immobilie von Konten der Beschuldigten veranlasst. Die Beschwerdeführerin wird zudem verdächtigt, Bettwäsche im Wert von EUR 2'000.00 aus dieser Immobilie entwendet zu haben. Die Beschuldigte wurde zu diesen Vorwürfen unter anderem am 2. Mai 2022 im Beisein der Beschwerdeführerin durch die Kantonspolizei Aargau befragt. -8-