1.3.4. Der Vertreter der Beschwerdeführerin verteidigt im Strafverfahren […], in welchem die Beschwerdeführerin als Mitbeschuldigte gilt, deren Ehemann bzw. den ebenfalls Mitbeschuldigten C._____. Es ist zutreffend, dass jenes Strafverfahren insofern in Zusammenhang mit dem sistierten Strafverfahren […] steht, als dass die allenfalls ehrverletzenden Äusserungen gegenüber der Beschwerdeführerin anlässlich einer Einvernahme zu jener Sache erfolgten.