1.2. Die Beschwerdeführerin ist geschädigte Person hinsichtlich der von ihr beanzeigten Straftaten (Art. 115 Abs. 1 StPO) und hat sich als Privatklägerin konstituiert (Art. 118 Abs. 1 StPO). Sie ist durch die angefochtene Sistierungsverfügung i.S.v. Art. 382 Abs. 1 StPO in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und damit zur Erhebung der Beschwerde legitimiert. Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist damit einzutreten.