3.5. Mit Eingabe vom 25. September 2023 erstattete die Beschuldigte Beschwerdeantwort und stellte die folgenden Anträge: " 1. Es wird am Antrag 3. der Eingabe vom 15. September 2023 festgehalten, 2. Es sei der Antrag der Beschwerdeführerin vom 16. August 2023 betreffend Aufhebung der Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 13. Juli 2023 […] abzuweisen, 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin." -4- 3.6. Mit Stellungnahme vom 2. Oktober 2023 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Beschwerdeanträgen fest.