" 1. Es sei vom Vertretungsverhältnis des Unterzeichnenden Kenntnis zu nehmen und es seien ihm die Untersuchungsakten zuzustellen. 2. Es sei die mit Verfügung vom 5. September 2023 angesetzte Frist von 10 Tagen zur Erstattung der Beschwerdeantwort abzunehmen. 3. Es sei zu prüfen, ob Rechtsanwalt Dr. iur. Roland Schaub als Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin zugelassen werden kann oder ob ein konkretes Risiko eines Interessenkonfliktes besteht. 4. Es sei die Frist zur Erstattung der Beschwerdeantwort nach Genesung des Unterzeichnenden neu anzusetzen."