2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Mehrwertsteuer) zulasten des Staates." 3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die vom Verfahrensleiter mit ihr am 24. August 2023 zugestellter Verfügung vom 22. August 2023 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten am 4. September 2023. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 11. September 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. 3.4. Mit Eingabe vom 15. September 2023 stellte die Beschuldigte die folgenden Anträge: