1.2. Mit Eingabe vom 2. August 2022 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau im Zusammenhang mit dieser Befragung Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher übler Nachrede sowie falscher Anschuldigung ein. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte […] und stellte am 19. Januar 2023 bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau den Antrag auf Zuweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm.