Fabrikationsgeheimnisse betreffen primär technische Belange, wie z.B. Maschinenbeschreibungen, Rezepturen oder die Ergebnisse von Herstellungsverfahren. Geschäftsgeheimnisse sind Daten, die den kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich eines Geschäfts oder Unternehmens betreffen, wie z.B. Einkaufs- und Bezugsquellen, Kundenlisten, geplante Lizenzierungen von Verfahren, die Betriebsorganisation oder die Preiskalkulation (SCHLEGEL, in Handkommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2020, N. 3 zu Art. 162 StGB mit weiteren Hinweisen). Die Geheimhaltungspflicht kann sich entweder aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben.