Im Februar 2023 wandte sich die Beschuldigte per E-Mail an die C._____ (Beilage 4 zur Strafanzeige) und führte aus, während ihrer Anstellung bei der Beschwerdeführerin hätten die Pflegehelfer Arbeiten geleistet, welche ihre Kompetenzen massiv überschritten hätten, namentlich Medikamente ohne Gegenkontrolle gerichtet, Diuretika verabreicht und Verbände durchgeführt. Sie habe sich bereits an den D._____ und das Gemeinwesen gewandt, die sich jedoch nicht engagiert gezeigt hätten. Es habe sich personell nichts bei der Beschwerdeführerin geändert. Sie wolle sich erkundigen, was sie machen könne, damit die Beschwerdeführerin überprüft werde. - 13 -