Ausserdem lese sie auf WhatsApp immer wieder Namen von Klienten, womit der Datenschutz nicht gewährleistet sei. Sie schlage vor, dass nur noch Pflegefachpersonen Medikamente richteten und Verbände durchführten, und dass auf WhatsApp nur noch mit Initialen geschrieben werde. Es liegt nahe, dass die Beschuldigte ihr Anliegen so auch vorgängig dem D._____ mitgeteilt hatte.