Beilage 7 zur Beschwerdeantwort) und führte aus, es sei ihr wiederholt aufgefallen, dass die Pflegehelfer Medikamente ohne Vier-Augen-Prinzip richten würden und Verbände durchführen würden. Sie habe sie schon vor längerer Zeit mündlich darauf hingewiesen, dass die Pflegehelfer ihre Kompetenzen überschreiten würden. Sie fühle sich als […] verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, da die Sicherheit der Klienten nicht gewährleistet sei. Ausserdem lese sie auf WhatsApp immer wieder Namen von Klienten, womit der Datenschutz nicht gewährleistet sei.