Aus der E-Mail vom 13. Juni 2022 vom D._____ an die Beschuldigte (Beilage zum Einvernahmeprotokoll vom 2. Juni 2023; Beilage 6 zur Beschwerdeantwort) ergibt sich, dass sich die Beschuldigte mit einem Anliegen bezüglich der Sicherheit der Klienten der Beschwerdeführerin beim D._____ meldete. Nachdem der D._____ der Beschuldigten riet, ihr Anliegen der Beschwerdeführerin schriftlich mitzuteilen, wandte sich die Beschuldigte gleichentags per E-Mail an die Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin (Beilage zum Einvernahmeprotokoll vom 2. Juni 2023; Beilage 7 zur Beschwerdeantwort)