Am 2. Juni 2023 führte die Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Unterkulm, gestützt auf einen Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm vom 20. März 2023 eine polizeiliche Einvernahme der Beschuldigten durch. Mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 26. Juli 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm was folgt: " 1. Die Strafsache wird nicht an die Hand genommen (Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO). 2. Die Kosten gehen zu Lasten des Staates (Art. 423 StPO). 3. Der Beschuldigten wird eine Entschädigung von CHF 2'274.60 ausgerichtet (Art. 429 lit. a StPO).