Auch die Finanzierung einer stationären Therapie sei nicht geklärt. Es erscheine verhältnismässig, die Erstattung des psychiatrischen Gutachtens abzuwarten, so dass allfällig auch ein vorzeitiger Antritt einer therapeutischen Massnahme geprüft werden könne, falls der Gutachter dies mit schlüssiger Begründung empfehle.