6.2. Die Staatsanwaltschaft Baden entgegnet mit Beschwerdeantwort, dass die Beschwerdeführerin aufgrund der aktuellen Tatvorwürfe wie derjenigen, die mit Anklageschrift vom 6. Juni 2023 beim Bezirksgericht Baden rechtsanhängig gemacht worden seien, mit einer mehrjährigen Freiheitstrafe zu rechnen habe, weshalb keine Überhaft drohe. Die praktische Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen sei fraglich. Es sei unklar, ob die Mutter der Beschwerdeführerin sie überhaupt bei sich aufnehmen würde. Auch die Finanzierung einer stationären Therapie sei nicht geklärt.