Ihr gesamtes Umfeld scheint zudem aus dem Betäubungsmittelmilieu zu stammen; ausserhalb scheint sie, abgesehen von ihrer Mutter (wobei sie angab, dass bei ihrer Mutter auch eine Opiatabhängigkeit vorgelegen habe [vgl. HA.2023.273, Beilage 6: Einvernahme der Beschwerdeführerin zu den persönlichen Verhältnissen vom 11. Juni 2023, Frage 17]), wenig stabile oder stützende Beziehungen zu führen.