In einem weiteren hängigen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Baden betreffend eine falsche Anschuldigung hat sich die Beschwerdeführerin gemäss Vorwurf, nachdem sie bei einem Ladendiebstahl ertappt worden war, als ihre eigene Schwester ausgegeben (vgl. HA.2023.368, Beilage 4: Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 5. Januar 2023, S. 2 f.). Der Schluss liegt nahe, dass sie − mutmasslich wegen ihrer langjährigen Drogenabhängigkeit − vor nichts zurückschreckt, um an Geld und damit wiederum an Betäubungsmittel zu gelangen. Ihr gesamtes Umfeld scheint zudem aus dem Betäubungsmittelmilieu zu stammen;