Unter anderem tätigte sie betrügerische Bestellungen im Namen ihrer Tochter, so dass diese in der Folge betrieben und ein Verlustschein gegen sie ausgestellt worden war (vgl. HA.2023.368, Beilage 6, Anklageziffer 2). In einem weiteren hängigen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Baden betreffend eine falsche Anschuldigung hat sich die Beschwerdeführerin gemäss Vorwurf, nachdem sie bei einem Ladendiebstahl ertappt worden war, als ihre eigene Schwester ausgegeben (vgl. HA.2023.368, Beilage 4: Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 5. Januar 2023, S. 2 f.).