Bezugnehmend auf die der Beschwerdeführerin mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Baden vom 6. Juni 2023 vorgeworfenen Delikte ist denn auch ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin in der Vergangenheit generell deliktisch vorging, um Geld zu beschaffen. Unter anderem tätigte sie betrügerische Bestellungen im Namen ihrer Tochter, so dass diese in der Folge betrieben und ein Verlustschein gegen sie ausgestellt worden war (vgl. HA.2023.368, Beilage 6, Anklageziffer 2).