finanziere sie durch den Verkauf von Betäubungsmitteln (HA.2023.368, Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. August 2023, Frage 70). Nebst dem Vorschuss der Konsumenten und dem Geld vom Sozialamt verfüge sie über keine weiteren Einnahmequellen (HA.2023.368, Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. August 2023, Frage 73).