Gemäss Akten (vgl. HA.2023.368, Beilage 11) wurde die Begutachtung jedoch im Nachgang an die Anklage vom 6. Juni 2023 im Rahmen des erstinstanzlichen Hauptverfahrens durch das Bezirksgericht Baden in Auftrag gegeben. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gutachten nach der Erstellung auch im vorliegenden Strafverfahren im Rahmen eines Aktenbeizugs hinzugezogen wird. Die Beschwerdeführerin ist − wie sie selbst zugibt − seit Jahren drogenabhängig. Den letzten Entzug habe sie im Jahr 2007 gemacht (HA.2023.368, Beilage 7: Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 21. Mai 2021, Fragen 112, 118, 120).