ca. 60%), 65.41 Gramm Marihuana und 2.97 Gramm Haschisch. Diese Betäubungsmittel, mindestens aber das Heroin- und das Kokaingemisch, hätten die Beschwerdeführerin und ✝ I. an verschiedene Abnehmer weiterverkaufen wollen. Die Beschwerdeführerin gestand dies anlässlich der Einvernahme vom 21. Mai 2021 ein oder gestand zumindest zu, hierbei geholfen, über die Lieferungen und den Verkauf der Drogen Bescheid gewusst und die Aufbewahrung in ihrer Wohnung geduldet zu haben (HA.2023.368, Beilage 7: Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 21. Mai 2021, Fragen 38, 43, 83 f.).