Der Beschwerdeführerin wird zum Vorwurf gemacht, zusammen mit ihrem damaligen Lebenspartner, ✝ I., im Zeitraum von Mitte März 2021 bis zum 20. Mai 2021 mindestens 175 bis 200 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgehalt unbekannt, mutmasslich ca. 39%) sowie mindestens 30 Gramm Kokaingemisch, (Reinheitsgehalt unbekannt, mutmasslich ca. 60%) an eine Vielzahl mehrheitlich unbekannter Abnehmer veräussert zu haben. Bei ihrer Festnahme am 20. Mai 2021 waren die Beschwerdeführerin und ✝ I. im Besitz von 57.4 Gramm Heroingemisch (Angabe gemäss Anklage vom 6. Juni 2023, mit einem Reinheitsgehalt von ca. 39%) bzw. 54.7 Gramm Heroingemisch (Angabe gemäss den polizeilichen Ein-