Aus den Akten ergibt sich jedoch, dass die Beschwerdeführerin bereits am 20. Mai 2021 vorläufig festgenommen wurde (vgl. HA.2023.368, Beilage 6: Anklageschrift, S. 1). Der Beschwerdeführerin wird zum Vorwurf gemacht, zusammen mit ihrem damaligen Lebenspartner, ✝ I., im Zeitraum von Mitte März 2021 bis zum 20. Mai 2021 mindestens 175 bis 200 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgehalt unbekannt, mutmasslich ca. 39%) sowie mindestens 30 Gramm Kokaingemisch, (Reinheitsgehalt unbekannt, mutmasslich ca. 60%) an eine Vielzahl mehrheitlich unbekannter Abnehmer veräussert zu haben.