3. 3.1. Mit Eingabe vom 14. August 2023 (Postaufgabe am 15. August 2023) erhob die Beschwerdeführerin gegen den ihr am 15. August 2023 zugestellten Haftverlängerungsentscheid Beschwerde mit den folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnamengerichts des Kantons Aargau vom 14.08.2023 gegen die Beschuldigte bzw. Beschwerdeführerin A. betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft sei aufzuheben. 2. Es sei richterlich zu verfügen, dass die Beschwerdeführerin unverzüglich aus der Haft entlassen wird.