2.3. Mit Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 3. August 2023 wurde beantragt, die Untersuchungshaft um die vorläufige Dauer von drei Monaten zu verlängern. 2.4. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 14. August 2023 (HA.2023.368) wurde die Untersuchungshaft um drei Monate, bis am 8. November 2023, verlängert. 2.5. Mit Verfügungen der Vorinstanz vom 23. August 2023 (HA.2023.402) und vom 29. August 2023 (HA.2023.410) wurden, soweit dem hiesigen Gericht bekannt, zwei weitere Haftentlassungsgesuche der Beschwerdeführerin vom 10. August 2023 sowie vom 21. August 2023 abgewiesen.