- Der Beschwerdeführer hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft Baden mit Eingabe vom 14. Juni 2023 seine Einsprache nicht bekräftigt, sondern sich vielmehr eine Bedenkzeit bis Ende Juli 2023 erbeten, um sich mit seinem damaligen Verteidiger über das weitere Vorgehen zu beraten. In der Folge wurde der Staatsanwaltschaft Baden aber einzig die Auflösung des Mandatsverhältnisses angezeigt, wohingegen die ihr bis Ende Juli 2023 in Aussicht gestellte Erklärung, ob an der Einsprache festgehalten werde, unterblieb. Auch auf die Vorladung vom 17. Juli 2023 hin liess sich der Beschwerdeführer nicht vernehmen.