Nachdem der damalige Verteidiger des Beschwerdeführers die Staatsanwaltschaft Baden jedoch mit Eingabe vom 14. Juli 2023 über die sofortige Beendigung des Mandatsverhältnisses informiert hatte, musste diese nicht mehr mit der ihr mit Schreiben vom 14. Juni 2023 in Aussicht gestellten Erklärung rechnen. Eine solche Erklärung wurde denn auch weder bis Ende Juli 2023 noch danach abgegeben.