- Der damalige Verteidiger des Beschwerdeführers informierte die Staatsanwaltschaft Baden mit Eingabe vom 14. Juni 2023 darüber, dass er sich (nach einer Ferienabwesenheit) gegen Mitte/Ende Juli 2023 mit dem Beschwerdeführer besprechen werde. Sodann werde er bis Ende Juli 2023 mitteilen, ob der Beschwerdeführer an der Einsprache festhalte. Nachdem der damalige Verteidiger des Beschwerdeführers die Staatsanwaltschaft Baden jedoch mit Eingabe vom 14. Juli 2023 über die sofortige Beendigung des Mandatsverhältnisses informiert hatte, musste diese nicht mehr mit der ihr mit Schreiben vom 14. Juni 2023 in Aussicht gestellten Erklärung rechnen.