1.2. Der Beschwerdeführer erhob am 6. Juni 2023 Einsprache gegen den Strafbefehl. Mit Eingabe vom 14. Juni 2023 stellte er (vertreten durch seinen damaligen Verteidiger) der Staatsanwaltschaft Baden in Aussicht, ihr bis Ende Juli 2023 mitzuteilen, ob er an der Einsprache festhalte. Mit Eingabe vom 14. Juli 2023 informierte der Verteidiger des Beschwerdeführers die Staatsanwaltschaft Baden über die sofortige Beendigung seines Mandats.