3 des Entscheids des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 21. Oktober 2021 und bat um Veranlassung der Räumung durch die Polizei und Terminabsprachen der Polizei mit Herrn E._____. Offensichtlich teilte die Polizei sodann der Beschuldigten den Ausweisungstermin mit, da diese in Absprache mit Herrn E._____ als Vertreter der Beschuldigten vollzogen werden konnte (vgl. Vollzugsbericht der Regionalpolizei Lenzburg vom -6-