Die Anzeige stand im Zusammenhang mit der von der Regionalpolizei Lenzburg am 31. Januar 2022 durchgeführten Mieterausweisung im Auftrag des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg. 1.2. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau übernahm das Verfahren mit Verfügung vom 18. Juli 2023. 2. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau nahm das Verfahren mit Verfügung vom 25. Juli 2023 nicht an die Hand.