Das vorliegende Verfahren, in welchem am 3. August 2023 eine Editionsverfügung erlassen wurde, wird unter der Verfahrensnummer […] geführt. Die Beschwerdeführerin selbst reichte am 22. September 2023 eine Auflistung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 19. September 2023 der bei der Staatsanwaltschaft Aargau hängigen Verfahren ein, in welche E._____ involviert ist. Darin werden sowohl das Verfahren […] als auch das vorliegend betroffene Verfahren […] aufgelistet, wobei der Auflistung zu entnehmen ist, dass das letztgenannte Verfahren von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm geführt wird.