Durch die ungerechtfertigte Sistierung des vorliegenden Verfahrens sei es zu Begünstigungen gekommen. Obwohl die Beschwerdeführerin mit Entscheid des Obergerichts vom 31. Oktober 2022 Recht erhalten habe und die Sistierung aufgehoben worden sei, sei die materielle Wahrheit seither nicht erforscht worden. Involviert in diese Angelegenheit sei auch der "L._____-Clan". Da ein Ausstandsgesuch vor Obergericht aller Voraussicht nach nicht zielführend sei, sei die Sache an das Bundesstrafgericht in Bellinzona weiterzuleiten.