__ AG als einzelzeichnungsberechtigte Person im Handelsregister aufgeführt ist, wird vorliegend jedoch davon ausgegangen, dass die von ihm unterzeichnete Beschwerde für die A._____ AG geführt wird, welche als Privatklägerin beschwerdelegitimiert ist. 1.3. Die übrigen Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde (vgl. Art. 385 Abs. 1 StPO und Art. 396 Abs. 1 StPO) ist folglich einzutreten. -5- 2. 2.1. Die Beschwerdeführerin verlangt den Ausstand von Staatsanwältin G._____, Assistenzstaatsanwalt K._____ sowie Oberrichter Richli.