1.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verfügte am 21. April 2022 gestützt auf Art. 314 i.V.m. Art. 319 ff. StPO die Sistierung der Strafuntersuchung. Diese Sistierungsverfügung wurde am 26. April 2022 von der Oberstaatsanwaltschaft genehmigt. 1.5. Gegen die ihr am 4. Mai 2022 zugestellte Sistierungsverfügung erhob die A._____ AG mit Eingabe vom 16. Mai 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Die Beschwerde wurde am 31. Oktober 2022 ([…]) gutgeheissen und die Sistierungsverfügung vom 21. April 2022 aufgehoben.