Bei der Prüfung der Herkunft der für die Sicherheitsleistung herangezogenen finanziellen Mittel ist Vorsicht geboten (Urteil des Bundesgerichts 1B_562/2022 vom 25. November 2022 E. 4.1.2). Das Gericht darf, wenn es bei strafrechtlichen Ermittlungen um grosse deliktische Geldbeträge geht, von denen ein Grossteil nicht wieder eingezogen werden konnte, nicht von der Höhe der deliktisch mutmasslich erlangten Gelder absehen und die Höhe der Kaution nur unter Berücksichtigung der aktuellen Situation des Beschuldigten festlegen, unabhängig davon, ob er eine Straftat begangen hat (vgl. betreffend strafrechtliche Ermittlungen wegen Verun-