Das zuständige Gericht hat die für die Bemessung der Kaution notwendigen Abklärungen vorzunehmen. Bei der Prüfung der Herkunft der für die Sicherheitsleistung herangezogenen finanziellen Mittel ist Vorsicht geboten (Urteil des Bundesgerichts 1B_562/2022 vom 25. November 2022 E. 4.1.2).